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1. SINN UND ZWECK
Unter dem Namen EPESSES - CLUB 89 besteht ein 1989 gegründeter Verein mit Sitz in 8048 Zürich. Im Zentrum stehen die Förderung des kameradschaftlichen Zusammenseins und die Pflege von kulturellen, culinarischen und sportiven Erlebnissen.
2. MITGLIEDSCHAFT
2.1 Pflichten und Rechte der Mitglieder - Jedes einzelne Mitglied arbeitet aktiv mit.
- Die Teilnahme an der Generalversammlung (GV) ist obligatorisch.
- Jedes einzelne Mitglied ist stimm- und wahlberechtigt und hat das Recht, Anträge zu stellen sowie Anregungen zu machen, um zum guten Gelingen des Clublebens beizutragen.
2.2 Eintritte - Geeignete AnwärterInnen können auf Einladung oder Empfehlung an den Anlässen teilnehmen.
- Frühestens nach einem Jahr wird über eine definitive Aufnahme durch die GV entschieden.
2.3 Austritte - Sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt sind, genügt eine schriftliche Mitteilung an den Aktuar oder Präsidenten per Ende Clubjahr.
3. ORGANISATION
Oberstes Organ des Clubs ist die GV. Sie wird vom Vorstand einberufen und findet alljährlich im September statt. An der GV werden jeweils der Vorstand und der Rechnungsrevisor neu gewählt.
Das Clubjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Pro Quartal findet ein Anlass statt. Die Termine und die Veranstalter werden an der GV festgelegt. Zusätzliche Veranstaltungen können individuell organisiert werden.
3.1 Der Vorstand
Die GV wählt den Vorstand, der aus folgenden Personen besteht:
PräsidentIn Aufgaben: - Leitet die GV
- Legt einen schriftlichen Jahresbericht vor
- Ist für einen geordneten Ablauf der Vorstandsitzungen verantwortlich
- Ist unterschriftsberechtigt
KassierIn Aufgaben: - Fordert Mitgliederbeiträge und Kostenanteile von Vereinsanlässen ein
- Verwaltet die Finanzen
- Erstellt die Jahresrechnung
- Ist unterschriftsberechtigt
AktuarIn Aufgaben: - Aktualisiert die Mitgliederliste mit Adressverzeichnis
- Führt das GV - Protokoll (sorgt bei Abwesenheit für Ersatz)
- Erledigt den clubinternen Postverkehr
3.2 Mitgliederbeiträge
Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird an der GV festgelegt. Mit der Aufnahme in den Club beginnt die Beitragspflicht.
4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Statutenänderungen können nur an der GV vorgenommen werden. Anträge sind bis Ende August schriftlich an den Vorstand zu richten.
4.1 Webseite
Die Darstellung unseres Clubs erfolgt über eine Webseite. Der Verantwortliche wird an der GV bestimmt.
4.2 Vereinsauflösung
Die Auflösung kann nur an einer GV beschlossen werden, wobei eine 2/3-Mehrheit aller Anwesenden notwendig ist. Das vorhandene Vermögen wird zu gleichen Teilen an die Mitglieder verteilt.
© Epesses-Club, (revidiert 5. September 2004)
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